Fluggebiet
Unser Fluggelände, der “Waizenhofener Espan” liegt im Naturpark Altmühltal am Rand eines Hochplateaus des fränkischen Jura. Der Verein betreibt dort seit 1983 Windenschlepp. Das Schleppgelände ist mit Magerrasen bewachsen und als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Abgesehen von gelegentlicher Beweidung mit Schafen wird die Fläche nicht landwirtschaftlich genutzt.
Durch das Fluggelände verlaufen Wanderwege, darunter ein archäologischer Wanderweg und der Thalmässinger Spaßwanderweg. Diese sind beliebte Ausflugsziele, und so mangelt es selten an Zuschauern.
Mit den zwei kreuzförmig verlaufenden Schleppstrecken können wir auf dem Gelände in alle vier Himmelsrichtungen schleppen. Es werden in der Regel Ausklinkhöhen von 200 bis 300 m erreicht. Das ist aber ausreichend. Da wir direkt an der Kante des Hochplateaus schleppen, gibt es gute Abrisskanten. Der Platzrekord liegt aktuell bei 264,2 Kilometern Strecke. Er wurde von einem Gleitschirmpiloten aufgestellt, der vormittags als Gast beim Windenfahren aushalf und am Nachmittag bis in den Schwarzwald flog. Bei den Drachen und Starrflüglern ist als Platzrekord ein flaches Dreieck mit 127,4 km dokumentiert.
Geschleppt wird mit der zuverlässigen Felixwinde, einer Doppeltrommel-Motorwinde. Da zwei Schleppseile gleichzeitig ausgezogen werden können, viele Vereinsmitglieder als Windenfahrer ausgebildet sind und die Pilotenzahl meist überschaubar ist, hat jeder Flugwillige die Möglichkeit, ohne lange Wartezeiten schnell in die Luft zu kommen.
Gastflieger sind immer willkommen. Die Gastfliegergebühr beträgt 4 Euro pro Schlepp. Eine Einweisung durch ein Vereinsmitglied ist notwendig, da das Landen auf dem vom Wald umgegebenen Gelände anspruchsvoll sein kann. Und zwei aktive Flugplätze mit Segelflug- und Sprungbetrieb befinden sich in der Nachbarschaft.
Einschränkungen in den Lufträumen sind zu beachten. Luftraumkarte hier ....
Hinweise zum Gelände:
Das Befahren des Geländes ist ausschließlich mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die Fluggeräte oder die Schleppwinde zum Startplatz bringen. Alle Nichtflieger müssen auf dem Wanderparkplatz parken. Während des Schleppbetriebs muss der Fahrbetrieb auf das Notwendigste (Ausziehen des Schleppseils) beschränkt werden.